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Arbeitszeitrechner: Arbeitszeit, Pausen und Überstunden berechnen

Berechnen und dokumentieren Sie tägliche oder wöchentliche Arbeitszeiten inklusive mehrerer Pausen. Tragen Sie einfach Datum, Beginn und Ende ein. AZCalc zeigt sofort Brutto- und Nettoarbeitszeit, Dezimalstunden und Pausenhinweise an, erkennt Nachtschichten automatisch und speichert Ihre Einträge nur lokal im Browser. Ideal für Büro, Schichtarbeit, Homeoffice und Stundennachweise, präzise, kostenlos und ohne Anmeldung.

Kostenloser Arbeitszeitrechner

Arbeitszeiten, Pausen & Überstunden minutengenau berechnen

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Pausen

1.

Ergebnis

Nettoarbeitszeit

7:30

= 7,50 Std.

Bruttozeit

8:00

Pausen gesamt

0:30

Zusammenfassung

0

Tage erfasst

0,00

Gesamtstunden

Erfasste Arbeitszeiten

Noch keine Arbeitszeiten erfasst. Berechnen und speichern Sie Ihre erste Arbeitszeit.

Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Details im Haftungsausschluss.

Möchten Sie allgemeine Zeitspannen addieren oder abziehen? Nutzen Sie unseren kostenlosen Stundenrechner.

SO FUNKTIONIERT DER ARBEITSZEITRECHNER

1

Zeiten & Datum wählen

Arbeitsbeginn und Arbeitsende minutengenau eintragen.

2

Pausenzeiten abziehen

Ruhepausen in Minuten angeben. Rechner prüft §4 ArbZG.

3

Nettozeit & Dezimalwert

Sofort Brutto, Netto und Industrieminuten übernehmen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Formel: Nettoarbeitszeit = Arbeitsende − Arbeitsbeginn − Pausen.
  • Beispiel: 08:00 bis 17:00 Uhr mit 30 Minuten Pause = 8:30 Stunden bzw. 8,50 Dezimalstunden.
  • Gesetzlich: maximal 8 Stunden werktäglich (§ 3 ArbZG), ausnahmsweise 10 Stunden – aber nur mit Zeitausgleich, nicht gegen Bezahlung.
  • Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit und werden nicht vergütet.
  • Der Rechner gibt das Ergebnis in HH:MM und in Dezimalstunden aus – erkennt auch Nachtschichten über Mitternacht.

Wie berechne ich meine Arbeitszeit?

Illustration: Uhr, Kalender und Rechner zur Arbeitszeitberechnung

Die Arbeitszeit berechnen Sie mit einer einzigen Formel:

Nettoarbeitszeit = Arbeitsende − Arbeitsbeginn − Pausenzeit

Nach § 2 Abs. 1 ArbZG ist Arbeitszeit ausschließlich die Zeit ohne Ruhepausen. Nur diese Nettoarbeitszeit ist rechtlich relevant – sie entscheidet über Lohn, Überstunden und die Einhaltung der gesetzlichen Höchstgrenzen.

Beispielrechnung:

AngabeWert
Arbeitsbeginn08:00 Uhr
Arbeitsende17:00 Uhr
Anwesenheit (brutto)9:00 Stunden
Pause− 30 Minuten
Nettoarbeitszeit8:30 Std. = 8,50 Dezimalstunden

Genau diese Rechnung übernimmt der Arbeitszeitrechner oben – minutengenau und ohne Anmeldung.

Bruttoarbeitszeit oder Nettoarbeitszeit – was ist der Unterschied?

Diese beiden Begriffe werden am häufigsten verwechselt. Der Unterschied entscheidet über Ihr Gehalt.

BruttoarbeitszeitNettoarbeitszeit
DefinitionGesamte Zeit von Ankunft bis FeierabendTatsächliche Arbeitszeit nach Abzug aller Pausen
Pausen enthalten?JaNein
Beispiel 08:00–17:00, 30 Min. Pause9:00 Std.8:30 Std.
Wofür relevant?Dienstplan, AnwesenheitLohnabrechnung, Überstunden, ArbZG-Grenzen

Merksatz: Auf dem Dienstplan steht die Bruttoarbeitszeit. Auf der Gehaltsabrechnung zählt die Nettoarbeitszeit.

So funktioniert der Arbeitszeitrechner – in 4 Schritten

  1. Schritt 1

    Beginn und Ende eingeben

    Uhrzeiten minutengenau eintragen. Bei Nachtschicht (z. B. 22:00–06:00) erkennt der Rechner den Tageswechsel automatisch.

  2. Schritt 2

    Pausen erfassen

    Pausen in Minuten eintragen, auch mehrere. Liegt die Pause unter der Mindestpause nach § 4 ArbZG, gibt es einen Hinweis.

  3. Schritt 3

    Ergebnis prüfen

    Sofort sichtbar: Brutto, Netto, HH:MM und Dezimalstunden sowie ein Hinweis zur täglichen Höchstarbeitszeit.

  4. Schritt 4

    Übernehmen

    Dezimalwert für Stundenzettel, Zeiterfassung oder Rechnung kopieren. Lohnprogramme rechnen meist mit Dezimalstunden.

Pausenregelung nach § 4 ArbZG – wie lange Pause steht mir zu?

Die gesetzliche Mindestpause richtet sich nach Ihrer Nettoarbeitszeit.

Arbeitszeit pro TagGesetzliche Mindestpause
bis 6 Stundenkeine Pflicht
mehr als 6 bis 9 Stunden30 Minuten
mehr als 9 Stunden45 Minuten

Wichtige Regeln dazu:

  • Die Pause darf in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden (z. B. 2 × 15 statt 1 × 30 Minuten).
  • Länger als 6 Stunden am Stück ohne Pause ist nicht zulässig.
  • Ruhepausen sind keine bezahlte Arbeitszeit und zählen nicht zur Höchstarbeitszeit.
  • Nach § 5 ArbZG müssen zwischen Feierabend und dem nächsten Arbeitsbeginn mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen.

Sonderfall Jugendliche (unter 18 Jahren)

Für Beschäftigte unter 18 gilt das strengere Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG): 30 Minuten Pause bereits ab mehr als 4,5 Stunden, 60 Minuten ab mehr als 6 Stunden. Dieser Rechner bildet die Erwachsenenregeln des ArbZG ab.

Hinweis: Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können längere Pausen oder kürzere Arbeitszeiten vorsehen. Die hier genannten Werte sind gesetzliche Mindeststandards.

Möchten Sie allgemeine Zeitspannen addieren oder abziehen?

Nutzen Sie unseren kostenlosen Stundenrechner zum Berechnen von Wochenstunden, Zeitspannen und Uhrzeiten.

Dezimalstunden umrechnen – die Tabelle

Lohnabrechnungs- und Buchhaltungsprogramme arbeiten mit Dezimalstunden (auch Industrieminuten genannt). Dabei wird die Stunde in 100 Teile geteilt statt in 60.

Formel: Dezimalstunden = Stunden + (Minuten ÷ 60)

Der klassische Fehler: 8 Stunden 30 Minuten sind 8,50 Dezimalstunden – nicht 8,30.

HH:MMDezimalHH:MMDezimal
0:050,080:350,58
0:100,170:400,67
0:150,250:450,75
0:200,330:500,83
0:250,420:550,92
0:300,501:001,00

Beispiele:

• 7:30 Std. → 30 ÷ 60 = 0,5 → 7,50 Dezimalstunden

• 8:45 Std. → 45 ÷ 60 = 0,75 → 8,75 Dezimalstunden

Achten Sie in Deutschland auf das Komma als Dezimaltrennzeichen: 8,75 – nicht 8.75.

Wochen- und Monatsarbeitszeit berechnen

Wöchentliche Arbeitszeit

Vollzeit liegt in Deutschland üblicherweise bei 35 bis 40 Stunden pro Woche – abhängig von Arbeits- oder Tarifvertrag. Bei der IG Metall gilt in vielen Bereichen die 35-Stunden-Woche.

Die gesetzliche Obergrenze ergibt sich rechnerisch aus § 3 ArbZG: 6 Werktage × 8 Stunden = 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt. Überschreitungen müssen innerhalb von 24 Wochen bzw. 6 Kalendermonaten ausgeglichen werden.

Achtung, häufiger Irrtum: Die 48-Stunden-Grenze ist die gesetzliche Grenze. Ihre vertragliche Grenze liegt meist bei 40 Stunden – Überstunden beginnen also deutlich früher.

Monatliche Arbeitszeit

Formel: Monatsstunden = Wochenstunden × 4,33 (52 Wochen ÷ 12 Monate = 4,33)
WochenarbeitszeitØ Stunden pro Monat
40 Stunden173,33
38,5 Stunden166,83
35 Stunden151,67
30 Stunden130,00
20 Stunden86,67

Wichtig: Für die tatsächliche Monatsarbeitszeit müssen Feiertage, Urlaubstage und Krankheitstage abgezogen werden.

Überstunden berechnen

Formel: Überstunden = Nettoarbeitszeit − vertragliche Sollarbeitszeit

Beispiel: Nettoarbeitszeit 9:15 Std., Sollarbeitszeit 8:00 Std. → 1:15 Std. Überstunden (dezimal: 9,25 − 8,00 = 1,25).

Entscheidend ist die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit, nicht die gesetzliche 8-Stunden-Grenze. Beispiel: Sind im Vertrag 20 Wochenstunden vereinbart und Sie arbeiten 21 Stunden, ist die 21. Stunde eine Überstunde – auch wenn Sie weit unter 40 Stunden bleiben.

Drei Dinge, die viele nicht wissen:

  1. Eine Mehrstunde ist nicht automatisch vergütungspflichtig. Überstunden müssen in der Regel angeordnet, gebilligt oder zumindest geduldet worden sein.
  2. Ob ausgezahlt oder durch Freizeitausgleich abgegolten wird, regelt Ihr Arbeitsvertrag, die Betriebsvereinbarung oder der Tarifvertrag (z. B. TVöD).
  3. Pauschalabgeltungsklauseln im Arbeitsvertrag ("Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten") sind nicht in jedem Fall wirksam.
Praxistipp: Dokumentieren Sie Beginn, Ende und Pausen täglich – auch wenn Ihr Arbeitgeber kein System vorschreibt. Bei Streit trägt oft der Arbeitnehmer die Darlegungslast.

Arbeitszeitgesetz (ArbZG) – die wichtigsten Regeln auf einen Blick

RegelVorgabeParagraf
Tägliche Höchstarbeitszeit8 Stunden werktäglich§ 3 ArbZG
Ausnahmebis 10 Stunden – nur wenn im Schnitt über 6 Monate / 24 Wochen 8 Std. eingehalten werden§ 3 ArbZG
Mindestpause30 Min. (>6–9 Std.) / 45 Min. (>9 Std.)§ 4 ArbZG
Ruhezeitmind. 11 Stunden ununterbrochen§ 5 ArbZG
NachtarbeitAusgleich durch freie Tage oder Zuschlag§ 6 ArbZG
Der wichtigste Irrtum überhaupt: Die Verlängerung auf 10 Stunden ist kein Zuschlagsgeschäft. Man kann die 8-Stunden-Grenze nicht "gegen Aufpreis" überschreiten. Erlaubt ist sie nur, wenn der Durchschnitt über den Ausgleichszeitraum wieder bei 8 Stunden pro Werktag liegt.

Zeiterfassungspflicht – muss mein Arbeitgeber meine Stunden erfassen?

Ja. Die Pflicht besteht bereits heute:

  • EuGH, 14.05.2019 – C-55/18 ("CCOO"): Alle Arbeitgeber in der EU müssen ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Arbeitszeiterfassung einrichten.
  • BAG, 13.09.2022 – 1 ABR 22/21: Das Bundesarbeitsgericht hat diese Pflicht für Deutschland ausdrücklich bestätigt. Erfasst werden muss die gesamte Arbeitszeit, nicht nur Überstunden.

Die konkrete gesetzliche Ausgestaltung – also das "Wie" – steht bis heute aus. Die Pflicht selbst gilt aber unabhängig davon.

Arbeitszeitreform 2026/2027 – was sich ändern soll

(Stand: Juli 2026 — diese Seite wird laufend aktualisiert.)

Das deutsche Arbeitszeitrecht steht vor der größten Änderung seit Jahrzehnten. Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht vor, die starre tägliche Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche Obergrenze zu ersetzen.

Was geplant ist:

  • Wechsel von der täglichen 8-Stunden-Grenze zu einer durchschnittlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden.
  • Damit wären einzelne längere Arbeitstage möglich – begrenzt weiterhin durch die 11-stündige Ruhezeit (§ 5 ArbZG).
  • Gleichzeitig soll die elektronische Zeiterfassung gesetzlich verankert werden.
  • Vertrauensarbeitszeit soll zulässig bleiben – aber nicht mehr ohne Dokumentation.
  • Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat einen Referentenentwurf für Juni 2026 angekündigt; das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen.
Was heute gilt: Bis die Neuregelung in Kraft ist, gilt das ArbZG unverändert weiter – also die tägliche 8-Stunden-Grenze, die Pausenregeln des § 4 und die 11-stündige Ruhezeit. Unser Rechner bildet die aktuelle Rechtslage ab.

Für wen lohnt sich der Arbeitszeitrechner?

ZielgruppeNutzen
ArbeitnehmerGehaltsabrechnung prüfen, Überstunden nachweisen, Lohnfehler vermeiden
Personal & LohnbuchhaltungStundenzettel führen, Überstunden korrekt abrechnen, ArbZG-Compliance prüfen
Freiberufler & SelbstständigeProjektzeiten erfassen, Kundenrechnungen in Dezimalstunden schreiben, Stundensätze kalkulieren
SchichtbetriebeNachtschichten über Mitternacht, geteilte Dienste, Bereitschaftszeiten berechnen

Warum sich das rechnet: Wer täglich nur 15 Minuten Arbeitszeit nicht erfasst, verliert bei rund 220 Arbeitstagen im Jahr etwa 55 Stunden – fast anderthalb Arbeitswochen.

Die 5 häufigsten Fehler bei der Arbeitszeitberechnung

Fehler bei der Arbeitszeitberechnung vermeiden

1. Pause nicht abgezogen.
9:00 bis 18:00 Uhr mit 45 Minuten Pause sind 8:15 Stunden – nicht 9.

2. Dezimalstunden falsch gelesen.
1 Stunde 30 Minuten = 1,50 Stunden, nicht 1,30.

3. Überstunden an der gesetzlichen statt der vertraglichen Grenze gemessen.
Maßgeblich ist Ihr Arbeitsvertrag, nicht die 8-Stunden-Regel des ArbZG.

4. Brutto- und Nettoarbeitszeit vertauscht.
Die Lohnabrechnung basiert immer auf Netto.

5. Nachtschicht über Mitternacht falsch gerechnet.
22:00 bis 06:00 Uhr sind 8 Stunden – nicht −16.

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✓ Pausen §4 ArbZG✓ Nachtschicht-Erkennung✓ Industrieminuten (Dezimal)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Arbeitszeitberechnung und gesetzlichen Vorgaben.

Wie berechne ich meine Arbeitszeit richtig?

Ziehen Sie von der Zeit zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende alle tatsächlichen Ruhepausen ab. Bei einer Schicht von 08:00 bis 17:00 Uhr liegen neun Stunden Anwesenheit vor. Nach Abzug einer 60-minütigen Pause bleiben acht Stunden Nettoarbeitszeit. Genau diese Nettozeit ist für Stundenzettel, Arbeitszeitkonto und Lohnabrechnung entscheidend. Erfassen Sie Beginn, Ende und jede Pause möglichst minutengenau. Bei einer Nachtschicht wird der Tageswechsel mitgerechnet. Bereitschaftszeit, Dienstreise oder kurze Unterbrechungen können arbeitsrechtlich anders zu bewerten sein. Prüfen Sie deshalb zusätzlich Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag. Der Rechner liefert eine nachvollziehbare Zeitberechnung, ersetzt aber keine Prüfung besonderer Vergütungsregeln.

Wie viele Stunden darf ich am Tag arbeiten?

Nach § 3 ArbZG beträgt die werktägliche Arbeitszeit grundsätzlich höchstens acht Stunden. Als Werktage gelten dabei regelmäßig Montag bis Samstag. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist erlaubt, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen durchschnittlich wieder höchstens acht Stunden pro Werktag erreicht werden. Ein Zuschlag oder die Zustimmung des Beschäftigten ersetzt diesen Ausgleich nicht. Zusätzlich müssen die Pausen nach § 4 ArbZG und grundsätzlich elf Stunden Ruhezeit nach § 5 ArbZG eingehalten werden. Tarifverträge können in gesetzlich zugelassenen Grenzen abweichende Ausgleichszeiträume regeln. Für Jugendliche, Schwangere und bestimmte Berufsgruppen gelten weitere Schutzvorschriften, die gesondert geprüft werden müssen.

Wie lange Pause steht mir bei 8 Stunden Arbeit zu?

Bei mehr als sechs und bis zu neun Stunden Arbeitszeit sind nach § 4 ArbZG mindestens 30 Minuten Ruhepause vorgeschrieben. Bei genau acht Stunden müssen Sie daher mindestens 30 Minuten Pause erhalten. Erst bei mehr als neun Stunden steigt die Mindestpause auf 45 Minuten. Die Pause darf in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden und muss im Voraus feststehen. Beschäftigte dürfen nicht länger als sechs Stunden ohne Ruhepause arbeiten. Eine Unterbrechung gilt nur dann als Pause, wenn Sie frei über diese Zeit verfügen und keine Arbeitsbereitschaft leisten müssen. Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag können längere oder in einzelnen Fällen bezahlte Pausen vorsehen.

Ist die Pause bezahlte Arbeitszeit?

Gesetzliche Ruhepausen nach § 4 ArbZG zählen grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit und werden normalerweise nicht vergütet. Entscheidend ist aber nicht nur die Bezeichnung im Dienstplan. Eine echte Pause liegt nur vor, wenn Dauer und zeitliche Lage ausreichend bestimmt sind und Sie frei über die Unterbrechung verfügen können. Müssen Sie am Arbeitsplatz bleiben, Anrufe annehmen oder jederzeit sofort weiterarbeiten, kann die Zeit als Arbeitszeit zu bewerten sein. Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung können bezahlte Pausen, Kurzpausen oder Sonderregeln für Schichtarbeit vorsehen. Dokumentieren Sie deshalb tatsächliche Unterbrechungen und vergleichen Sie diese mit der Abrechnung. Bei Streitfällen sollte die konkrete betriebliche Regelung fachlich geprüft werden.

Wie rechne ich Arbeitszeit in Dezimalstunden um?

Teilen Sie die Minuten durch 60 und addieren Sie das Ergebnis zu den vollen Stunden. Sieben Stunden und 30 Minuten ergeben 30 ÷ 60 = 0,5 und damit 7,50 Dezimalstunden. Sieben Stunden und 45 Minuten ergeben 45 ÷ 60 = 0,75, also 7,75 Stunden. Wichtig ist, Minuten nicht einfach hinter das Komma zu schreiben: 7:30 Stunden entsprechen nicht 7,30, sondern 7,50 Dezimalstunden. Umgekehrt multiplizieren Sie den Dezimalanteil mit 60. Bei 8,25 Stunden ergeben 0,25 × 60 genau 15 Minuten. Für Lohnabrechnungen sollten Sie die Rundungsregel des Arbeitgebers prüfen und möglichst erst beim Endergebnis runden.

Kann ich mit dem Rechner auch Nachtschichten berechnen?

Ja. Liegt die Endzeit vor der Startzeit, behandelt der Rechner das Ende automatisch als Uhrzeit des folgenden Tages. Eine Schicht von 22:00 bis 06:00 Uhr dauert deshalb acht Stunden vor Abzug der Pausen. Tragen Sie auch bei Nachtschichten alle Ruhepausen vollständig ein, damit die Nettoarbeitszeit korrekt bleibt. Für Nachtarbeit gelten zusätzlich die Schutzregeln des § 6 ArbZG. Je nach Beschäftigung können ein angemessener Zuschlag oder bezahlte freie Tage als Ausgleich vorgesehen sein. Die konkrete Höhe ergibt sich häufig aus Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder betrieblicher Regelung. Bei Schichten über mehrere Kalendertage sollten Sie die einzelnen Abschnitte getrennt dokumentieren und die gesetzliche Ruhezeit anschließend prüfen.

Wie viele Arbeitsstunden hat ein Monat?

Für einen Monatsdurchschnitt multiplizieren Sie die vereinbarte Wochenarbeitszeit mit 52 und teilen das Ergebnis durch 12. Vereinfacht wird häufig mit dem Faktor 4,33 gerechnet. Bei 40 Wochenstunden ergeben sich durchschnittlich 173,33 Stunden pro Monat. 38,5 Wochenstunden entsprechen etwa 166,83 Stunden, 35 Wochenstunden etwa 151,67 Stunden und 30 Wochenstunden 130 Stunden. Dieser Wert ist ein rechnerischer Durchschnitt, weil Monate unterschiedlich viele Arbeitstage haben. Die tatsächlich zu leistenden Sollstunden können je nach Dienstplan, Feiertagen, Urlaub, Krankheit und tariflicher Regelung abweichen. Für die Lohnabrechnung ist daher die arbeits- oder tarifvertragliche Methode maßgeblich, nicht allein der pauschale Monatsfaktor.

Muss mein Arbeitgeber meine Arbeitszeit erfassen?

Ja. Nach dem EuGH-Urteil C-55/18 und dem BAG-Beschluss vom 13. September 2022, 1 ABR 22/21, muss der Arbeitgeber ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit einrichten. Erfasst werden müssen insbesondere Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit einschließlich Überstunden. Der Arbeitgeber darf die praktische Eingabe an Beschäftigte delegieren, bleibt aber für Organisation und Kontrolle verantwortlich. Die Pflicht gilt grundsätzlich unabhängig davon, ob im Betrieb, im Homeoffice oder mobil gearbeitet wird. Eine ausschließlich elektronische Form ist nach der aktuellen Rechtslage nicht generell zwingend. Bis der Gesetzgeber Einzelheiten neu regelt, besteht die vom BAG bestätigte Erfassungspflicht bereits fort.

Was ändert sich 2026 und 2027 am Arbeitszeitgesetz?

Politisch vorgesehen sind mehr Flexibilität bei der Verteilung der Arbeitszeit und eine gesetzliche Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung. Diskutiert wird insbesondere, anstelle der täglichen Grenze stärker auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit abzustellen. Zum Stand Juli 2026 ist jedoch keine allgemeine ArbZG-Reform mit einem verbindlichen Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 beschlossen. Deshalb gelten weiterhin die bestehenden Regeln: grundsätzlich acht Stunden werktäglich, höchstens zehn Stunden mit Ausgleich, Pausen nach § 4 ArbZG und regelmäßig elf Stunden Ruhezeit nach § 5 ArbZG. Die Pflicht zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit besteht bereits aufgrund der BAG-Rechtsprechung von 2022. Beschäftigte und Arbeitgeber sollten angekündigte Vorhaben daher nicht mit bereits geltendem Recht verwechseln.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Arbeitszeitrechner und die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Abweichende Regelungen können sich aus Ihrem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag ergeben. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, an Ihren Betriebsrat oder an die zuständige Gewerbeaufsicht.

Quellen

  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG), §§ 2–6: gesetze-im-internet.de
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), § 11
  • EuGH, Urteil vom 14.05.2019, C-55/18 (CCOO)
  • BAG, Beschluss vom 13.09.2022, 1 ABR 22/21: bundesarbeitsgericht.de
  • EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Pausen und Ruhezeiten

Über den Autor und Website-Betreuer

Porträt von Lukas Hartmann

Lukas Hartmann, Website-Betreuer, Entwickler und Redaktion

Lukas entwickelt und betreut seit 2022 digitale Rechner. Seine Schwerpunkte sind verständliche Zeitberechnungen, Nutzerfreundlichkeit, technische Qualität und die laufende redaktionelle Pflege dieser Website.

Er ist kein Rechtsanwalt. Rechtliche Inhalte werden anhand öffentlich zugänglicher Primärquellen erstellt und ersetzen keine Rechtsberatung.

Mehr über Arbeitsweise und QuellenZuletzt redaktionell geprüft: 18. Juli 2026