Die Grenzen genau lesen
Bei genau sechs Stunden greift die gesetzliche 30-Minuten-Pause noch nicht. Erst bei mehr als sechs Stunden ist sie grundsätzlich erforderlich. Genau neun Stunden fallen noch in die 30-Minuten-Stufe; bei mehr als neun Stunden sind es mindestens 45 Minuten.
Pausen nicht einfach an das Ende schieben
Niemand darf nach der Grundregel länger als sechs Stunden ohne Ruhepause beschäftigt werden. Früher nach Hause zu gehen ersetzt eine erforderliche Unterbrechung während der Arbeit daher nicht. Bei einer Aufteilung müssen einzelne Abschnitte grundsätzlich mindestens 15 Minuten dauern.
Pausenzeit und Ruhezeit unterscheiden
Die Pause unterbricht einen Arbeitstag. Die Ruhezeit liegt zwischen zwei Arbeitseinsätzen und beträgt nach § 5 ArbZG grundsätzlich elf Stunden. Ausnahmen sind gesondert geregelt. Unser Pausenrechner zeigt nur die reguläre Mindestdauer für erwachsene Beschäftigte und prüft keinen vollständigen Dienstplan.
Quellen & Einordnung
Rechenwege sind bei jedem Tool offengelegt. Die gesetzlichen Hinweise betreffen die allgemeinen Regeln für erwachsene Beschäftigte; Sonderregelungen werden nicht vollständig erfasst.
§ 3 ArbZG · Arbeitszeit§ 4 ArbZG · Ruhepausen§ 5 ArbZG · RuhezeitInhaltlicher Stand: 15. Oktober 2026 · Unsere Arbeitsweise