So funktioniert der Pausenrechner
Gib die geplante Nettoarbeitszeit ein, also die Arbeitsdauer ohne Ruhepausen. § 4 ArbZG sieht für erwachsene Beschäftigte bei mehr als sechs bis zu neun Stunden mindestens 30 Minuten und bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten vor. Teilpausen müssen grundsätzlich mindestens 15 Minuten dauern. Mehr als sechs Stunden ununterbrochene Arbeit sind nicht erlaubt. Die Summe allein sagt deshalb noch nichts über die richtige Lage der Pausen aus. Für Jugendliche und gesetzlich zugelassene Ausnahmen gelten andere Regeln.
Formel
Ein Beispiel zum Nachrechnen
Bei 6:00 Stunden besteht nach § 4 ArbZG noch keine Mindestpausenpflicht. Bei 6:01 Stunden sind grundsätzlich 30 Minuten erforderlich.
Das Ergebnis richtig verwenden
Prüfe die Einheit deiner Eingabe und übernimm den Ergebniswert erst nach der Plausibilitätskontrolle. Die Rechner erklären Zeitdauern und Durchschnittswerte. Besondere Vertragsregeln, Vergütung und rechtliche Ansprüche werden nicht automatisch beurteilt.
Quellen & Einordnung
Rechenwege sind bei jedem Tool offengelegt. Die gesetzlichen Hinweise betreffen die allgemeinen Regeln für erwachsene Beschäftigte; Sonderregelungen werden nicht vollständig erfasst.
§ 3 ArbZG · Arbeitszeit§ 4 ArbZG · Ruhepausen§ 5 ArbZG · RuhezeitInhaltlicher Stand: 15. Oktober 2026 · Unsere Arbeitsweise